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SARS-CoV-2 – umgangssprachlich „das Corona-Virus“ – hat (nicht nur) unser Land fast zum Erliegen gebracht. Wer kann, bleibt zu Hause, macht Homeoffice oder verbringt zumindest den Weg zur Arbeit „geschützt“ hinter dem Lenkrad. Dabei ist das Radfahren weiterhin erlaubt und wahrscheinlich die gesündeste Art, der Pandemie zeitweise aus dem Weg zu gehen. Weiterhin erlaubt ist das Radfahren in Deutschland auf dem Weg zur Arbeit oder (allein bzw. mit Partnerin/Partner/Kindern) in der Freizeit. Zusätzlich ist der Kontakt mit Personen eines weiteren Hausstandes (unter Wahrung der Abstandsregeln) zulässig – also auch auf dem Rad. Fahrradläden dürfen seit dem 20. April bundesweit wieder öffnen.
Die aktuell gültigen Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte der Bundesregierung können unter diesem Link nachgelesen werden.
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