1,50 m Abstand!

#fürspäter - Dinge, die uns nach Corona hoffentlich bleiben: 1,50 m Abstand!
PKW überholt Fahrrad mit Anhänger und hält 1,5 m Abstand.
Quelle/Source [´www.pd-f.de / Luka Gorjup´]

1,50 m Abstand – das ist das Maß, das wir vom #socialdistancing kennen. Dabei gibt es Einiges, was wir aus dieser Krise lernen und für später bewahren können: Zum Beispiel die Erkenntnis, dass 1,50 m Mindestabstand gar nicht so schwer einzuhalten sind!

Zur Erinnerung: am 14.02. hat der Bundesrat der StVO-Novelle zugestimmt, mit der u.a. der verpflichtende Mindestabstand von 1,50 m beim Überholen von Radfahrenden innerhalb geschlossener Ortschaften in die StVO aufgenommen wurde.

Quellen:

Bundesratsentscheidung

(https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/20/985/50.html;jsessionid=92DA18FD5975D3D77F24F58C7E8043F2.2_cid349?nn=4352768#top-50)

ADFC: Bundesrat stimmt StVO-Novelle zu (https://www.adfc.de/neuigkeit/bundesrat-stimmt-stvo-novelle-zu/)

Pressedienst-Fahrrad: StVO-Änderung: Zehn wichtige Punkte für Radfahrer (https://www.pd-f.de/2020/03/09/stvo-aenderung-zehn-wichtige-punkte-fuer-radfahrer_14628)

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#coronavirus #covid19 #corona #fürspäter #Abstand #socialdistancing

Werbung im BikeBlogBerlin?

Ja. Werbung. Und nein: keine Werbung. Jedenfalls nicht, wenn ich meine früheren Maßstäbe für Werbung heranziehe. Immer wieder erhalte ich Anfragen von Agenturen und Firmen, sie fänden meine Seite richtig gut und informativ – sie würden daher gern „maßgeschneiderte“ Texte auf der Seit platzieren. Im Gegenzug würde ich natürlich Geld dafür erhalten. Immer wieder sage ich solche Anfragen ab – oder verschiebe sie gleich in den Spam. Glücklicherweise kann ich den Blog selber finanzieren. Affiliate-Links oder bezahlte Werbung gab es hier nie und wird es in absehbarer Zeit auch nicht geben (aber: sag niemals nie).

Werbung oder Berichterstattung? Im Bild Margaux Vigie beim RadRace in Berlin 2018.

Dennoch kennzeichne ich bestimmte Artikel als [Werbung]. Weshalb? Die Betrachtungsweise von Werbung hat sich mittlerweile gewandelt.

Ein paar Beispiele:

  1. Eine Firma sendet ungefragt Werbeartikel an Blogger. Zufällig passt der Artikel zum Thema des Blogs, also wird getestet und der Artikel besprochen. Natürlich mit Link etc. Ziel erreicht: die Firma ist im Gespräch. Ist das Werbung? Der Blogger erhält außer dem Testprodukt (das zurückgeschickt werden muss aber auch schon mal behalten werden darf) keine Gegenleistung. Um sicherzugehen deklariere ich entsprechende Tests seit diesem Jahr als Werbung.
  2. Ich kaufe mir neues Fahrradzubehör und bin schwer begeistert. Natürlich wird darüber gebloggt. Ist das Werbung? Hier streiten sich die Experten. Auch hier füge ich den Hinweis [Werbung] ein.
  3. Ich fotografiere auf verschiedenen (Sport-)Veranstaltungen. Einige davon sind Hobbyveranstaltungen, ohne kommerziellen Hintergrund organisiert, ohne Einnahmen etc. Die Berliner Polo-Meisterschaft ist ein gutes Beispiel. Andere, wie die meisten Jedermann-Radveranstaltungen wie der Velothon, das RadRace, die Mecklenburger Seenrunde, die Vätternrunde etc., werden mit mehr oder weniger klarer Gewinnabsicht veranstaltet. Hier wird es schwierig. Ein Blogartikel darüber kann neutrale Berichterstattung oder – abhängig von dem Grad der Begeisterung für dieses Event – auch schon mal Werbung sein. Ist auch noch ein kostenloser Pressestartplatz damit verbunden, dann wird die Grenze zur Werbung klar überschritten und ich kennzeichne den Artikel ebenfalls als [Werbung].

Ein paar nützliche Links zum Thema:

Lichtpflicht – jetzt auch in modern!

Über das Thema Lichtpflicht habe ich bereits mehrfach geschrieben. Waren die Regelungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in Bezug auf die Beleuchtung am Fahrrad bis 2012 noch auf dem Stand der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts (vgl. meinen Artikel zur Lichtpflicht), so gab es 2013 durch eine kleine – und nicht sonderlich kompetente – „Revolte“ des Bundesrates eine Änderung, die die StVZO ein wenig an die aktuelle Technik anpasste.

Seit Jahresbeginn 2017 gelten – erstmalig, möchte man sagen – tatsächlich moderne Beleuchtungsregeln für den Radverkehr.

Quelle: www.pd-f.de / Bernd Bohle

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Volksentscheid Fahrrad – eine runde Sache?

IMG_8885_Export_FB[Edit: inzwischen wurde der Gesetzesentwurf vorgestellt. Hier der Link zum BerRG – Berliner Radverkehrs-Gesetz – Entwurf.]

Ein Volksentscheid pro Fahrrad – endlich werden Nägel mit Köpfen gemacht. Aber: ist dies wirklich die Ultima Ratio oder hat die Sache eventuell doch einen Haken?

Wir leben in einer Gesellschaft, die dem MIV (Motorisierter Individualverkehr) seit den 50er Jahren huldigt. Das Recht auf die Nutzung von Straßen wird in Diskussionen generell (und völlig ungerechtfertigt) an der Zahlung der Fahrzeugsteuer festgemacht. Der ADAC hat rund 20 % der deutschen Bevölkerung als Mitglied und sieht sich als legitimer Vertreter „des“ deutschen Autofahrers. Der ADFC, die einzige organisierte Interessenvertretung der Radfahrer in Deutschland, vereint gerade einmal 0,2 % der Bevölkerung in seiner Mitgliedschaft. Auch der ökologisch orientierte Verkehrsclub VCD kann im Vergleich zum ADAC keine nennenswerte Gefolgschaft aufweisen.

Modal Split und politischer Einfluss
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Bewährungsstrafen nach tödlichem Rennen – ein Urteil mit fragwürdiger Aussage

© Michael Grabscheit / pixelio.de

© Michael Grabscheit / PIXELIO

Ich beteilige mich ungern an Kritik an der Justiz, wenn ich einen Fall nicht genauer betrachten konnte. Verglichen mit vielen – wohl den meisten – Staaten der Welt können wir froh sein über unser Justizsystem.
Dennoch gibt es immer wieder Urteile, die fragwürdig sind und bei denen man sich fragen muss, welche Wirkung sie auf Täter und Gesellschaft haben werden.

Dieses Urteil gehört dazu:
Ein illegales Autorennen.
Anders ausgedrückt: eine Kamikazefahrt mit der bewussten Inkaufnahme von Kollateralschäden. Der „Kollateralschaden“ ist in diesem Fall ein getöteter Taxigast und mehre Verletzte.
Das Urteil: Bewährungsstrafe und ein einjähriger Führerscheinentzug für die beiden 20-jährigen Täter wegen

“ fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung“
[via Spiegel Online]

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