1,50 m Abstand!

#fürspäter - Dinge, die uns nach Corona hoffentlich bleiben: 1,50 m Abstand!
PKW überholt Fahrrad mit Anhänger und hält 1,5 m Abstand.
Quelle/Source [´www.pd-f.de / Luka Gorjup´]

1,50 m Abstand – das ist das Maß, das wir vom #socialdistancing kennen. Dabei gibt es Einiges, was wir aus dieser Krise lernen und für später bewahren können: Zum Beispiel die Erkenntnis, dass 1,50 m Mindestabstand gar nicht so schwer einzuhalten sind!

Zur Erinnerung: am 14.02. hat der Bundesrat der StVO-Novelle zugestimmt, mit der u.a. der verpflichtende Mindestabstand von 1,50 m beim Überholen von Radfahrenden innerhalb geschlossener Ortschaften in die StVO aufgenommen wurde.

Quellen:

Bundesratsentscheidung

(https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/20/985/50.html;jsessionid=92DA18FD5975D3D77F24F58C7E8043F2.2_cid349?nn=4352768#top-50)

ADFC: Bundesrat stimmt StVO-Novelle zu (https://www.adfc.de/neuigkeit/bundesrat-stimmt-stvo-novelle-zu/)

Pressedienst-Fahrrad: StVO-Änderung: Zehn wichtige Punkte für Radfahrer (https://www.pd-f.de/2020/03/09/stvo-aenderung-zehn-wichtige-punkte-fuer-radfahrer_14628)

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Neuerscheinung: Rad und Raus von Gunnar Fehlau

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Gunnar Fehlau, Gründer und Geschäftsführer von Pressedienst Fahrrad und Herausgeber des Magazins fahrstil, gehört zu den Typen, die jede Branche, jeder Sport braucht. Gäbe es sie nicht, müssten sie erfunden werden. Außenstehenden mag er manchmal etwas speziell vorkommen. In meinem Bekanntenkreis ist er jedenfalls der Einzige, der seine E-Mails auf dem iPad beim Training auf der Radrennbahn beantwortet hat. Dies gehörte seinerzeit zu den Kompromissen, die er eingehen musste, um Familie, Job und Training für die „Great Dilvide“ unter einen Hut bringen zu können. Weiterlesen