Corona macht’s möglich (oder nötig): heute, Montag den 15.06. wird ein neues Format von der VELOBerlin aus der Taufe gehoben: die VELOBerlin Week. Statt geballten Attraktionen vor hunderten oder tausenden Zuschauern an einem Wochende werden gezielte Veranstaltungen virtuell während einer ganzen Woche angeboten.
Alle Veranstaltungen werden live gestreamt und sind anschließend noch auf den Facebook- und YouTube-Kanälen der VELO abrufbar.
SARS-CoV-2 – umgangssprachlich „das Corona-Virus“ – hat (nicht nur) unser Land fast zum Erliegen gebracht. Wer kann, bleibt zu Hause, macht Homeoffice oder verbringt zumindest den Weg zur Arbeit „geschützt“ hinter dem Lenkrad. Dabei ist das Radfahren weiterhin erlaubt und wahrscheinlich die gesündeste Art, der Pandemie zeitweise aus dem Weg zu gehen. Weiterhin erlaubt ist das Radfahren in Deutschland auf dem Weg zur Arbeit oder (allein bzw. mit Partnerin/Partner/Kindern) in der Freizeit. Zusätzlich ist der Kontakt mit Personen eines weiteren Hausstandes (unter Wahrung der Abstandsregeln) zulässig – also auch auf dem Rad. Fahrradläden dürfen seit dem 20. April bundesweit wieder öffnen.
Die aktuell gültigen Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte der Bundesregierung können unter diesem Link nachgelesen werden.
1,50 m Abstand – das ist das Maß, das wir vom #socialdistancing kennen. Dabei gibt es Einiges, was wir aus dieser Krise lernen und für später bewahren können: Zum Beispiel die Erkenntnis, dass 1,50 m Mindestabstand gar nicht so schwer einzuhalten sind!
Zur Erinnerung: am 14.02. hat der Bundesrat der StVO-Novelle zugestimmt, mit der u.a. der verpflichtende Mindestabstand von 1,50 m beim Überholen von Radfahrenden innerhalb geschlossener Ortschaften in die StVO aufgenommen wurde.
SARS-CoV-2 – umgangssprachlich „das Corona-Virus“ – hat (nicht nur) unser Land fast zum Erliegen gebracht. Wer kann, bleibt zu Hause, macht Homeoffice oder verbringt zumindest den Weg zur Arbeit „geschützt“ hinter dem Lenkrad. Dabei ist das Radfahren weiterhin erlaubt und wahrscheinlich die gesündeste Art, der Pandemie zeitweise aus dem Weg zu gehen. Erlaubt ist das Radfahren in Deutschland auf dem Weg zur Arbeit oder (allein bzw. mit Partnerin/Partner/Kindern) in der Freizeit.
Die aktuell gültigen Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte der Bundesregierung können unter diesem Link nachgelesen werden.
Update: seit dem 20. April dürfen bundesweit alle Fahrradläden wieder öffnen!
Damit das Fahrrad seine wichtige Rolle in dieser Krise einnehmen kann, dürfen Fahrradläden geöffnet bleiben! Die genaue Definition ist hier jedoch Landessache, daher gelten in den Bundesländern zum Teil unterschiedliche Regeln. Eine gute Übersicht bietet das Branchenportal Velobiz.de. In Berlin dürfen Fahrradläden generell öffnen, in einigen Bundeländern nur Fahrradwerkstätten – der Verkauf von Neurädern ist hier untersagt.
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