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SARS-CoV-2 – umgangssprachlich „das Corona-Virus“ – hat (nicht nur) unser Land fast zum Erliegen gebracht. Wer kann, bleibt zu Hause, macht Homeoffice oder verbringt zumindest den Weg zur Arbeit „geschützt“ hinter dem Lenkrad. Dabei ist das Radfahren weiterhin erlaubt und wahrscheinlich die gesündeste Art, der Pandemie zeitweise aus dem Weg zu gehen. Erlaubt ist das Radfahren in Deutschland auf dem Weg zur Arbeit oder (allein bzw. mit Partnerin/Partner/Kindern) in der Freizeit.
Die aktuell gültigen Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte der Bundesregierung können unter diesem Link nachgelesen werden.
Update: seit dem 20. April dürfen bundesweit alle Fahrradläden wieder öffnen!
Damit das Fahrrad seine wichtige Rolle in dieser Krise einnehmen kann, dürfen Fahrradläden geöffnet bleiben! Die genaue Definition ist hier jedoch Landessache, daher gelten in den Bundesländern zum Teil unterschiedliche Regeln. Eine gute Übersicht bietet das Branchenportal Velobiz.de. In Berlin dürfen Fahrradläden generell öffnen, in einigen Bundeländern nur Fahrradwerkstätten – der Verkauf von Neurädern ist hier untersagt.