1,50 m Abstand!

#fürspäter - Dinge, die uns nach Corona hoffentlich bleiben: 1,50 m Abstand!
PKW überholt Fahrrad mit Anhänger und hält 1,5 m Abstand.
Quelle/Source [´www.pd-f.de / Luka Gorjup´]

1,50 m Abstand – das ist das Maß, das wir vom #socialdistancing kennen. Dabei gibt es Einiges, was wir aus dieser Krise lernen und für später bewahren können: Zum Beispiel die Erkenntnis, dass 1,50 m Mindestabstand gar nicht so schwer einzuhalten sind!

Zur Erinnerung: am 14.02. hat der Bundesrat der StVO-Novelle zugestimmt, mit der u.a. der verpflichtende Mindestabstand von 1,50 m beim Überholen von Radfahrenden innerhalb geschlossener Ortschaften in die StVO aufgenommen wurde.

Quellen:

Bundesratsentscheidung

(https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/20/985/50.html;jsessionid=92DA18FD5975D3D77F24F58C7E8043F2.2_cid349?nn=4352768#top-50)

ADFC: Bundesrat stimmt StVO-Novelle zu (https://www.adfc.de/neuigkeit/bundesrat-stimmt-stvo-novelle-zu/)

Pressedienst-Fahrrad: StVO-Änderung: Zehn wichtige Punkte für Radfahrer (https://www.pd-f.de/2020/03/09/stvo-aenderung-zehn-wichtige-punkte-fuer-radfahrer_14628)

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