Werbung im BikeBlogBerlin?

Ja. Werbung. Und nein: keine Werbung. Jedenfalls nicht, wenn ich meine früheren Maßstäbe für Werbung heranziehe. Immer wieder erhalte ich Anfragen von Agenturen und Firmen, sie fänden meine Seite richtig gut und informativ – sie würden daher gern „maßgeschneiderte“ Texte auf der Seit platzieren. Im Gegenzug würde ich natürlich Geld dafür erhalten. Immer wieder sage ich solche Anfragen ab – oder verschiebe sie gleich in den Spam. Glücklicherweise kann ich den Blog selber finanzieren. Affiliate-Links oder bezahlte Werbung gab es hier nie und wird es in absehbarer Zeit auch nicht geben (aber: sag niemals nie).

Werbung oder Berichterstattung? Im Bild Margaux Vigie beim RadRace in Berlin 2018.

Dennoch kennzeichne ich bestimmte Artikel als [Werbung]. Weshalb? Die Betrachtungsweise von Werbung hat sich mittlerweile gewandelt.

Ein paar Beispiele:

  1. Eine Firma sendet ungefragt Werbeartikel an Blogger. Zufällig passt der Artikel zum Thema des Blogs, also wird getestet und der Artikel besprochen. Natürlich mit Link etc. Ziel erreicht: die Firma ist im Gespräch. Ist das Werbung? Der Blogger erhält außer dem Testprodukt (das zurückgeschickt werden muss aber auch schon mal behalten werden darf) keine Gegenleistung. Um sicherzugehen deklariere ich entsprechende Tests seit diesem Jahr als Werbung.
  2. Ich kaufe mir neues Fahrradzubehör und bin schwer begeistert. Natürlich wird darüber gebloggt. Ist das Werbung? Hier streiten sich die Experten. Auch hier füge ich den Hinweis [Werbung] ein.
  3. Ich fotografiere auf verschiedenen (Sport-)Veranstaltungen. Einige davon sind Hobbyveranstaltungen, ohne kommerziellen Hintergrund organisiert, ohne Einnahmen etc. Die Berliner Polo-Meisterschaft ist ein gutes Beispiel. Andere, wie die meisten Jedermann-Radveranstaltungen wie der Velothon, das RadRace, die Mecklenburger Seenrunde, die Vätternrunde etc., werden mit mehr oder weniger klarer Gewinnabsicht veranstaltet. Hier wird es schwierig. Ein Blogartikel darüber kann neutrale Berichterstattung oder – abhängig von dem Grad der Begeisterung für dieses Event – auch schon mal Werbung sein. Ist auch noch ein kostenloser Pressestartplatz damit verbunden, dann wird die Grenze zur Werbung klar überschritten und ich kennzeichne den Artikel ebenfalls als [Werbung].

Ein paar nützliche Links zum Thema:

Schwalbe lenkt ein

Wie bereits kurzfristig in meinem Artikel von gestern ergänzt hat Schwalbe inzwischen eingelenkt und sich für das überzogene Vorgehen entschuldigt. Aus meiner Sicht ein zufriedenstellender Ausgang dieser Posse.

Einige Anmerkungen zu den Reaktionen auf diesen Vorgang im web:

  • Es ist erfreulich, dass Bürger/Konsumenten/“das Volk“ mit dem Mitteln des web 2.0 einen Teil der Macht gegen den Markt zurückgewonnen haben, die längst verloren geglaubt war. Ohne die Nachrichten in diversen Blogs, über Twitter etc. wäre der Druck auf die Firma Ralf Bohle GmbH nicht so schnell so groß geworden.
  • Diese Macht stellt jedoch auch eine Gefahr dar. Eine geschickt lancierte Fehlinformation kann leicht dazu genutzt werden, eine Welle loszutreten, die kaum gesteuert werden kann. Das, was in der „klassischen“ Presselandschaft üblich ist (bzw. sein sollte), dass Nachrichten erst veröffentlicht werden, wenn sie gegengeprüft wurden, wird im web 2.0 fast vollständig außer Acht gelassen. Eine Nachricht ist eine Nachricht ist eine Nachricht… Ein Beispiel hierfür sind die seit Jahren kursierenden „Hoaxes„.
  • Viele Kommentare verknüpften die Kritik u.a. mit der Qualität der Reifen. Interessanterweise hielten sich positive wie negative Aussagen über die Qualität der Reifen nahezu die Waage. Man fragt sich, ob das gezeigte Auftreten im Markt in den Augen der Kritiker legitim gewesen wäre, wenn sie die Qualität der Reifen anders bewertet hätten: Darf eine Firma, die gute Ware herstellt eher „böse“ Dinge tun als eine Firma, die schlechtere Ware produziert?
  • Eine andere geäußerte Aufforderung war, Schwalbe zukünftig zu boykottieren. Natürlich darf jede/r kaufen, was er/sie mag. Allerdings gehen bei weniger gravierenden Vorkommnissen Boykottaufrufe in die falsche Richtung. Fehler sind dazu da, gemacht zu werden. Erst, wenn sie wiederholt werden, werden sie zu echten Problemen. Gerade die Forderung, das gezeigte Verhalten zu ändern verknüpft mit der Zusage, daraufhin die Angelegenheit ruhen zu lassen kann den Angegriffenen dazu bewegen, etwas zu verändern. Wenn eine Firma damit rechnen müsste, auch nach einem Einlenken boykottiert zu werden, wäre die Motivation, einzulenken sicher nicht sonderlich groß.
  • In einer ersten Stellungnahme von tomsbikecorner.de nach der Entschuldigung durch Schwalbe wurde kritisiert, dass die Firma weiterhin die Unterzeichnung der Unterlassungserklärung erwartet. Hier stellt sich die Frage, was mit dem Protest gegen die Abmahnaktion erreicht werden sollte: die Rücknahme der kostenpflichtigen Abmahnungen oder die Freigabe des Bildmaterials. Das erste war aus meiner Sicht legitim, das zweite hingegen nicht. Dass Schwalbe Urheberrechtsverletzungen kritisch verfolgen wird ist deren gutes Recht, die Händler sollten nun sensibilisiert sein und entsprechende Vereinbarungen mit Schwalbe treffen. Ich konnte selber feststellen, dass Schwalbe das Recht, Bildmaterial veröffentlichen zu dürfen, schnell und unbürokratisch erteilt.

Insgesamt zufrieden schließt

Ihr/Euer BikeBlogger

Abmahnwahn nun auch in der Radindustrie?

Update: Inzwischen traf eine sehr ausführliche E-Mail der Firma Schwalbe bei mir ein, in der sich die Firma für das Vorgehen entschuldigte und ankündigte, dass den betroffenen Händlern keine Kosten entstehen würden, wenn diese die Unterlassungserklärungen unterzeichneten. Aus meiner Sicht ein richtiger und vernünftiger Schritt.

******************

Am 05. Mai wurde gezwitschert: Die Firma Ralf Bohle GmbH (bekannt für die Schwalbe-Fahrradreifen) soll, vertreten durch ein Anwaltsbüro, Onlineshops wegen der nicht genehmigten Verwendung von Produktabbildungen kostenpflichtig abgemahnt haben.

Zu den Fakten:
Lt. Angaben des Anbieters tomsbikecorner.de hatten sie tatsächlich Produktabbildungen der Firma Bohle ohne schriftliche Zustimmung online veröffentlicht. Soweit so schlecht.

Gemäß deutschem Urheberrecht besitzt die Person, die ein Werk mit einer gewissen „Gestaltungshöhe“ geschaffen hat, das ausschließliche Recht, dieses Werk zu verwerten, d. h. zu veröffentlichen oder anderen die Nutzung zu gewähren. Anm.: da dieses Recht ausschließlich natürlichen Personen zusteht ist davon auszugehen, dass die Firma Ralf Bohle GmbH nicht wegen einer Urheberrechtsverletzung abmahnen lassen dürfte. Juristische Spitzfindigkeiten möchte ich mir an dieser Stelle allerdings sparen.

Rechtlich gesehen hat der Urheber somit das Recht, die nicht zulässige Nutzung seines Werkes zu unterbinden. Dies auch mit dem Mittel der Abmahnung, die in Deutschland mit Gebühren von mehreren Hundert Euro verbunden sein kann (in vorliegendem Fall lt. Aussage der Betroffenen knapp 1.000,- €).

Auf Anfragen von verschiedenen Seiten bei der Firma (u.a. vom Publizisten und Blogger Thomas Knüwer und von mir) gab es bislang keine Antworten.

Gemäß Aussagen auf deren Websites sind weiterhin die folgenden Onlineshops betroffen:

Da mir noch keine Darstellung der Firma Ralf Bohle GmbH vorliegt könnte natürlich die Mutmaßung von Thomas Knüwer zutreffen, dass es sich hierbei um eine PR-Aktion der betroffenen Shopbetreiber handelt. Die Klickraten auf deren Seiten schnellen natürlich im Moment in die Höhe…

Dem steht entgegen, dass die Verbreitung einer solchen Falschmeldung ein sehr teures Unternehmen darstellen würde, da sich das „Opfer“ einer solchen Falschmeldung mit juristischen Mitteln bis hin zur Verleumdungs- und Schadenersatzklage wehren kann.

Diesbezüglich warte ich gern die Darstellung der Firma Ralf Bohle GmbH ab.

Sollte die Darstellung der drei genannten Shopbetreiber zutreffen würde sich für mich die Frage stellen, welchen Nutzen eine bekannte Marke wie Schwalbe mit einer derartigen Abmahnung verbinden könnte. „tomsbikecorner.de“ ist neben dem Onlinehandel auch ein niedergelassener Fahrradhändler, der nach eigener Aussage seine Ware vom Großhandel bezieht. Es handelt sich hierbei nicht um den berüchtigten „grauen Markt“. Ein Absatz der Reifen durch diesen Händler und die Werbung mit Produktabbildungen der Firma Bohle kommt also sowohl dem Großhandel wie auch dem Hersteller zugute.

Dass ein Formfehler begangen wurde ist unstrittig, unter Geschäftspartnern sollte aber sicher ein formloses Schreiben mit einem entsprechenden Hinweis ausreichen.

Befremdlich findet dies

Ihr/Euer BikeBlogger