Abmahnwahn nun auch in der Radindustrie?

Update: Inzwischen traf eine sehr ausführliche E-Mail der Firma Schwalbe bei mir ein, in der sich die Firma für das Vorgehen entschuldigte und ankündigte, dass den betroffenen Händlern keine Kosten entstehen würden, wenn diese die Unterlassungserklärungen unterzeichneten. Aus meiner Sicht ein richtiger und vernünftiger Schritt.

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Am 05. Mai wurde gezwitschert: Die Firma Ralf Bohle GmbH (bekannt für die Schwalbe-Fahrradreifen) soll, vertreten durch ein Anwaltsbüro, Onlineshops wegen der nicht genehmigten Verwendung von Produktabbildungen kostenpflichtig abgemahnt haben.

Zu den Fakten:
Lt. Angaben des Anbieters tomsbikecorner.de hatten sie tatsächlich Produktabbildungen der Firma Bohle ohne schriftliche Zustimmung online veröffentlicht. Soweit so schlecht.

Gemäß deutschem Urheberrecht besitzt die Person, die ein Werk mit einer gewissen „Gestaltungshöhe“ geschaffen hat, das ausschließliche Recht, dieses Werk zu verwerten, d. h. zu veröffentlichen oder anderen die Nutzung zu gewähren. Anm.: da dieses Recht ausschließlich natürlichen Personen zusteht ist davon auszugehen, dass die Firma Ralf Bohle GmbH nicht wegen einer Urheberrechtsverletzung abmahnen lassen dürfte. Juristische Spitzfindigkeiten möchte ich mir an dieser Stelle allerdings sparen.

Rechtlich gesehen hat der Urheber somit das Recht, die nicht zulässige Nutzung seines Werkes zu unterbinden. Dies auch mit dem Mittel der Abmahnung, die in Deutschland mit Gebühren von mehreren Hundert Euro verbunden sein kann (in vorliegendem Fall lt. Aussage der Betroffenen knapp 1.000,- €).

Auf Anfragen von verschiedenen Seiten bei der Firma (u.a. vom Publizisten und Blogger Thomas Knüwer und von mir) gab es bislang keine Antworten.

Gemäß Aussagen auf deren Websites sind weiterhin die folgenden Onlineshops betroffen:

Da mir noch keine Darstellung der Firma Ralf Bohle GmbH vorliegt könnte natürlich die Mutmaßung von Thomas Knüwer zutreffen, dass es sich hierbei um eine PR-Aktion der betroffenen Shopbetreiber handelt. Die Klickraten auf deren Seiten schnellen natürlich im Moment in die Höhe…

Dem steht entgegen, dass die Verbreitung einer solchen Falschmeldung ein sehr teures Unternehmen darstellen würde, da sich das „Opfer“ einer solchen Falschmeldung mit juristischen Mitteln bis hin zur Verleumdungs- und Schadenersatzklage wehren kann.

Diesbezüglich warte ich gern die Darstellung der Firma Ralf Bohle GmbH ab.

Sollte die Darstellung der drei genannten Shopbetreiber zutreffen würde sich für mich die Frage stellen, welchen Nutzen eine bekannte Marke wie Schwalbe mit einer derartigen Abmahnung verbinden könnte. „tomsbikecorner.de“ ist neben dem Onlinehandel auch ein niedergelassener Fahrradhändler, der nach eigener Aussage seine Ware vom Großhandel bezieht. Es handelt sich hierbei nicht um den berüchtigten „grauen Markt“. Ein Absatz der Reifen durch diesen Händler und die Werbung mit Produktabbildungen der Firma Bohle kommt also sowohl dem Großhandel wie auch dem Hersteller zugute.

Dass ein Formfehler begangen wurde ist unstrittig, unter Geschäftspartnern sollte aber sicher ein formloses Schreiben mit einem entsprechenden Hinweis ausreichen.

Befremdlich findet dies

Ihr/Euer BikeBlogger

5 Gedanken zu „Abmahnwahn nun auch in der Radindustrie?

  1. Um welche Abbildunge ging es überhaupt und in welchem Kontext? So ist Dein Artikel wenig aufschlussreich.
    Habe die die Abb. zu Werbezwecken verwendet oder zweckentfremdet?

  2. Es ist keine PR-Aktion, mir liegt eines der Abmahnschreiben in gescannter Form vor. Und es sind weitere Händler betroffen, von zweien weiss ich es konkret.

  3. Das ist keine PR Aktion. Es sind noch deutlich mehr als die angegeben Shop betroffen. Uns sind ca. 10 Stück bekannt.
    Auf Anfragen senden wir gerne die Abmahnung per Email zu. Einfach an tom/AT/tomsbikecorner.de wenden.

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