Lichtpflicht – jetzt auch in modern!

Über das Thema Lichtpflicht habe ich bereits mehrfach geschrieben. Waren die Regelungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in Bezug auf die Beleuchtung am Fahrrad bis 2012 noch auf dem Stand der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts (vgl. meinen Artikel zur Lichtpflicht), so gab es 2013 durch eine kleine – und nicht sonderlich kompetente – „Revolte“ des Bundesrates eine Änderung, die die StVZO ein wenig an die aktuelle Technik anpasste.

Seit Jahresbeginn 2017 gelten – erstmalig, möchte man sagen – tatsächlich moderne Beleuchtungsregeln für den Radverkehr.

Quelle: www.pd-f.de / Bernd Bohle

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Lichtpflicht – revisited oder: Das leuchtende Rad im Zeichen der Bundesratsrevolte

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Die Regeln der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in Bezug auf die Beleuchtung am Fahrrad (§ 67 StVZO) wurden inzwischen modernisiert. Eine aktuelle Auflistung der Regeln findet ihr z.B. beim Pressedienst Fahrrad.

Vor fast zwei Jahren schrieb ich diese – immer noch uneingeschränkt geltende – Einleitung:

Licht am Fahrrad? Wie antiquiert. Zumindest in manchen Bezirken dieser Stadt ist man als leuchtender / beleuchteter Radfahrer ein Exot. Wenn man dann die Straße oder den Radweg in der vorgeschriebenen Fahrtrichtung nutzt und an einer roten Ampel unvorhersehbar bremst, outet man sich schnell als Zugereister. Wobei es kaum einen Unterschied macht, ob man aus Stuttgart, Zehlendorf oder Weißensee kommt.

Karbidlampe © Günter Havlena / pixelio.de

Nehmen wir einfach mal an, dass Sie, liebe Leserin, lieber Leser, ein Interesse daran haben, sich gesetzeskonform mit ihrem Fahrrad in der Stadt zu bewegen. Nur so zum Spaß, ja? Dann hätten wir nämlich eine Grundlage für den folgenden Text. Alle Angaben gelten ausschließlich für den Geltungsbereich der StVO (d.h. öffentliche Straßen in Deutschland).

In der Zwischenzeit ist viel geschehen. Und damit meine ich nicht den Ausgang der Wahl am vergangenen Sonntag. Nein, ich meine damit, dass der Bundesrat den Aufstand geprobt hat. Einen Aufstand gegen ein zögerlich agierendes Bundesverkehrsministerium, das eine Änderung der antiquierten Beleuchtungsvorschriften nicht schnell genug auf den gesetzgeberischen Weg bringen wollte oder konnte.

Das Ergebnis – eine Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die erstmals erlaubt, mit „normalen“ Rädern ohne Dynamo am Straßenverkehr teilzunehmen – geriet (für eine Revolte nicht untypisch) zu einem unausgegorenen und viel kritisierten Schnellschuss. Dennoch: die neuen Regeln gelten und werden den Markt gehörig in Bewegung bringen. Weiterlesen

Bundesrat stimmt Änderung der StVZO zu: Batterie- und Akkubeleuchtung soll zugelassen werden

In seiner 912. Sitzung vom 05.07.2013 stimmte der Bundesrat der „48. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ zu.

Danach soll in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) die Ausstattung von Fahrrädern mit Batterie- bzw. Akkubeleuchtung erlaubt werden.
Hier der komplette Text des neugefassten Absatz 1 des § 67 StVZO:

Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlussleuchte mit einer Lichtmaschine, deren Nennleistung mindestens 3 W und deren Nennspannung 6 V beträgt oder einer Batterie mit einer Nennspannung von 6 V (Batterie-Dauerbeleuchtung) oder einem wiederaufladbaren Energiespeicher als Energiequelle ausgerüstet sein. Abweichend von Absatz 9 müssen Scheinwerfer und Schlussleuchte nicht zusammen einschaltbar sein.
[via bundesrat.de]

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