Bundesrat stimmt Änderung der StVZO zu: Batterie- und Akkubeleuchtung soll zugelassen werden

In seiner 912. Sitzung vom 05.07.2013 stimmte der Bundesrat der „48. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ zu.

Danach soll in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) die Ausstattung von Fahrrädern mit Batterie- bzw. Akkubeleuchtung erlaubt werden.
Hier der komplette Text des neugefassten Absatz 1 des § 67 StVZO:

Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlussleuchte mit einer Lichtmaschine, deren Nennleistung mindestens 3 W und deren Nennspannung 6 V beträgt oder einer Batterie mit einer Nennspannung von 6 V (Batterie-Dauerbeleuchtung) oder einem wiederaufladbaren Energiespeicher als Energiequelle ausgerüstet sein. Abweichend von Absatz 9 müssen Scheinwerfer und Schlussleuchte nicht zusammen einschaltbar sein.
[via bundesrat.de]

Weiterlesen