Alle ADFC-Mitglieder wurden kürzlich dazu aufgefordert, sich an einer Umfrage des ADFC-Bundesverbandes zu den geplanten Infrastrukturleitlinien zu beteiligen.
In einem (leider etwas versteckten) einleitenden Dokument zu diesen Leitlinien heißt es dazu:
Der Bundesvorstand des ADFC bereitet für die Bundeshauptversammlung 2016 „Leitlinien zur Infrastruktur“ vor. Entwürfe der Leitlinien und ihre Grundlagen sollen vorher von allen Interessierten im Verband diskutiert und kommentiert werden können.
[via PDF-Datei im Mitgliederbereich]
Hier die Umfrage:
Umfrage Leitlinien Infrastruktur
Liebes ADFC-Mitglied,
der ADFC will, dass mehr Menschen Fahrrad fahren und es zukünftig ganz selbstverständlich als Alltagsverkehrsmittel verwenden. Natürlich müssen die Menschen sicher unterwegs sein und sich mit dem Verkehrsmittel Fahrrad wohlfühlen. Deshalb fordert der ADFC eine systematische Radverkehrsförderung.Ein entscheidender Faktor für mehr Radverkehr ist die Radverkehrsinfrastruktur. Lebensqualität in einer modernen Stadt bedeutet, dass „Straßen für alle“ geplant, gebaut und umgestaltet werden. Straßen sollen Orte des Lebens sein und nicht der Lebensgefahr.
Der ADFC-Bundesverband hat die nachfolgenden 15 Leitlinien für eine sichere und komfortable Radverkehrsinfrastruktur formuliert. Sie sollen die Grundlage für unsere detaillierte Arbeit bilden. Wir wissen, dass unsere politische Arbeit unseren Mitgliedern am wichtigsten ist – deshalb wollen wir Sie beteiligen.
Wir bitten Sie, uns per Klick auf „stimme zu“, „weiß nicht“ oder „stimme nicht zu“ Ihre Meinung zu den 15 Leitlinien bis zum 31. Oktober 2016 mitzuteilen.
Auf der Bundeshauptversammlung im November 2016 in Mannheim werden die gewählten Delegierten des ADFC über diese 15 Leitlinien abstimmen.
Herzlichen Dank fürs Mitmachen!
Anmerkungen BikeBlogBerlin
Engagierte bzw. verkehrspolitisch aktive Radfahrer werden in diesen Leitlinien nicht viel Neues entdecken. Dennoch ist es wichtig, sie erneut explizit zu formulieren und Entscheidungsträgern in Politik und Verwaltung zugänglich zu machen. Die Mehrzahl der Punkte werden unter (überwiegend) Rad Fahrenden allgemein Zustimmung finden. Die Punkte 1 und 5 sollten aus meiner Sicht ergänzt bzw. konkretisiert werden.
zu 1.
„Die gesamte Radverkehrsinfrastruktur soll für alle Alters- und Nutzergruppen sowie alle Mobilitätszwecke intuitiv nutzbar und attraktiv sein.“
Dies ist aus meiner Sicht zu generell gefasst und würde auch Kinder unter 8 Jahren einschließen. Radverkehrsinfrastruktur ist kein Spielplatz und muss das sichere und schnelle Vorwärtskommen von Radfahrern ermöglichen. Eine erzwungene Verlangsamung des Radverkehrs zu Lasten schneller Radfahrer ist nicht wünschenswert und in Anbetracht der zunehmenden Elektromotorisierung des Radverkehrs nicht in Übereinstimmung mit den zunehmenden Bedürfnissen des Radverkehrs.
Vorschlag: „Schnelle Radverkehrsinfrastruktur (z.B. Fahrrad-„Schnellstraßen“ für Pendler, Nutzer von Pedelecs etc.) muss für schnelle Radfahrer attraktiv bleiben. Da, wo schneller Radverkehr mit Freizeitverkehr oder z.B. Zufahrtswegen zu Kitas und Schulen in Berührung kommt, sind Maßnahmen zu ergreifen, die eine gefahrfreie und möglichst schnelle Befahrung ermöglicht. Vermischung dieser Verkehrsströme ist hierbei möglichst zu vermeiden, da dadurch die Attraktivität der schnellen Radverkehrsinfrastruktur gesenkt wird und eine Gefährdung schwächerer Verkehrsteilnehmer (ältere Menschen, Kinder etc.) entsteht.“
zu 5.
„Radverkehrsinfrastruktur darf nicht auf Kosten von Flächen für FußgängerInnen oder den ÖPNV entstehen. Sie wird nur zu Lasten des ruhenden oder fahrenden motorisierten Individualverkehrs errichtet.“
Jeder wird Gehewege und Plätze kennen, die groß bzw. breit angelegt sind und die an normalen Tagen nur spärlich durch Fußgänger genutzt werden. In manchen Fällen ist daneben nur wenig Straßenraum verfügbar – eingeschränkt durch Alleebäume, Straßenbahngleise etc., so dass ein sinnvolles Infrastrukturangebot für den Radverkehr kaum möglich ist. In solchen Ausnahmefällen sollte die Radverkehrsinfrastruktur auch zu Lasten des Fußverkehrs gehen dürfen.
Vorschlag: „Ausnahmen sind dann möglich, wenn der für Fußgänger vorhandene Raum großzügig dimensioniert ist, die bei bestmöglicher Ausnutzung für den Radverkehr übrige Fläche hingegen unzureichend bleibt. In diesem Fall darf Radverkehrsinfrastruktur auch zu Lasten des Fußverkehrs entstehen.“
BikeBlogBerlin hofft, dass sich möglichst viele ADFC-Mitglieder an dieser Umfrage beteiligen und die „Infrastrukturleitlinien des ADFC“ auf vielen Schultern getragen werden!
Anmerkung: ich hoffe, dass sich keiner der ADFC-Entscheidungsträger daran stört, dass ich als ADFC-Mitglied diese Inhalte hier öffentlich darstelle. Der ADFC ist kein Geheimbund und kann diese Diskussion selbstbewusst öffentlich führen. Die Abstimmung muss in jedem Fall ausschließlich durch ADFC-Mitglieder erfolgen.