Warnwestenpflicht für Radfahrer oder: ist schon wieder 1. April?

Sichtbar: ja. Aber auch nötig?

Der ADFC Berlin hat auf den verfrühten Aprilscherz der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), eine Warnwestenpflicht für Radfahrer einführen zu wollen, reagiert. Hier die Antwort des Berliner Landesvorstands auf eine E-Mail eines ADFC-Mitglieds an den Vorsitzenden des Landesverbands Berlin der Gewerkschaft:

BETREFF: Re: Herrn Bodo Pfalzgraf wegen Warnwestenpflicht

Hallo lieber Dietmar Schulz,
danke für die spontane Reaktion und

sehr geehrter Herr Pfalzgraf,

der ADFC Berlin und die Polizei Berlin setzen sich in mehreren Gremien dieser Stadt für die Vision Zero (keine tödlichen Unfälle) ein!

Zu Ihrer Pressemitteilung:
DPolG fordert: „Warnwestenpflicht ab Eintritt der Dunkelheit…für rasende Radfahrer… (Zitat aus Ihrer PM), füge ich den Ausführungen von Herrn Schulz hinzu:

In Deutschland gibt es eine Beleuchtungspflicht für Fahrräder. Diese reicht aus, um die Sichtbarkeit und Wahrnehmbarkeit von Radfahrern sicherzustellen.
Wirkungsvoller, als Radfahrern auch noch Bekleidungspflichten aufzuerlegen, ist die Kontrolle der Beleuchtungspflicht.

In Münster beispielsweise konnte durch Kontrollaktionen die Lichteinschaltquote bei Dunkelheit von 40 Prozent (2007) auf 97 Prozent (Dezember 2014) erhöht werden. http://www.presse-service.de/data.cfm/static/897004.html

Wer das Fahrradfahren sicherer machen will, muss sich um sichere Radspuren kümmern und durch Öffentlichkeitsarbeit für ein gutes Verkehrsklima sorgen – das zeigen internationale Vergleiche wie zum Beispiel mit Kopenhagen oder den Niederlanden. Wer sich als Radfahrer auf den Straßen willkommen und respektiert fühlt, hält sich dann auch besser an die Regeln.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Zanke

ADFC Berlin e.V. – Landesvorstand Verkehrssicherheit
Brunnenstraße 28 10119 Berlin